Datenschutzerklärung
 

"Arbeitsrechts-TV“ bezeichnet den vertragsgegenständlichen Dienst und/oder der GRID-TV Deutschland GmbH.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für Arbeitsrechts-TV ein zentrales Anliegen.
Mit diesen Datenschutzbestimmungen möchte Arbeitsrechts-TV Sie darüber informieren, wie Arbeitsrechts-TV Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und wie Sie diese Daten mit anderen Nutzern austauschen können.
Diese Datenschutzbestimmungen ergänzen die "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Arbeitsrechts-TV".


1. Grundprinzipien von Arbeitsrechts-TV bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Arbeitsrechts-TV unterwirft sich folgenden Grundsätzen beim Schutz Ihrer personenbezogenen Daten:
Arbeitsrechts-TV erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und der Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union.
Arbeitsrechts-TV nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich, um Ihnen die Inanspruchnahme der registrierungspflichtigen Internet-Dienste von Arbeitsrechts-TV zu ermöglichen. In keinem Fall wird Arbeitsrechts-TV Ihre personenbezogenen Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken Dritten zur Kenntnis geben oder diese sonst wie an Dritte weitergeben.
Nichtmitglieder von Arbeitsrechts-TV können Ihre personenbezogenen Daten nur dann einsehen, wenn und soweit Sie dies ausdrücklich zulassen.


2. Feststehende Begriffe dieser Datenschutzbestimmungen

Arbeitsrechts-TV verwendet in diesen Datenschutzbestimmungen bestimmte feststehende Begriffe, die Sie kennen sollten:
"Personenbezogene Daten" sind alle Einzelangaben über Ihre persönlichen oder sachlichen Verhältnisse.
Die Websites, auf denen Arbeitsrechts-TV die Arbeitsrechts-TV-Dienste anbietet, werden insgesamt die "Arbeitsrechts-TV-Websites" genannt.
Die auf den Arbeitsrechts-TV-Websites registrierten Nutzer werden die "Arbeitsrechts-TV-Mitglieder" genannt.
Die auf den Arbeitsrechts-TV-Websites angebotenen registrierungspflichtigen Dienste werden die "Arbeitsrechts-TV-Dienste" genannt.
Die personenbezogenen Daten, die Sie bei der Registrierung für Arbeitsrechts-TV-Dienste eingeben müssen (Pflichtfelder), werden als "Registrierungsangaben" bezeichnet.
Die Seite der Arbeitsrechts-TV-Websites, auf der Arbeitsrechts-TV die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß Ihren Angaben und Ihrer Zustimmung darstellt, wird "Arbeitsrechts-TV Profil" genannt.


3. Was weiß Arbeitsrechts-TV von Ihnen, was erlauben Sie Arbeitsrechts-TV und den Arbeitsrechts-TV-Mitgliedern und was passiert mit Ihren personenbezogenen Daten?

3.1 Registrierungsangaben

Damit die Arbeitsrechts-TV-Dienste funktionieren, muss Arbeitsrechts-TV bei Ihrer Registrierung bestimmte personenbezogene Daten von Ihnen als Ihre Registrierungsangaben erheben und diese verarbeiten. Dies sind zunächst einmal die folgenden Daten:

Benutzername
Passwort

Ihr Passwort ist für die Arbeitsrechts-TV-Mitglieder in keinem Fall und zu keinem Zeitpunkt einsehbar. Arbeitsrechts-TV wird diese Daten in keinem Fall an Dritte weitergeben und/oder diese Dritten sonst wie zur Kenntnis geben.
Weiterhin müssen Sie bei der Registrierung die folgenden Pflichtfelder ausfüllen:

E-Mail-Adresse
Vorname, Nachname
Anschrift
Alter
Sprache, die Sie sprechen
Staat

3.2 Freiwillige Angaben

Neben den Registrierungsangaben können Sie auf freiwilliger Basis zusätzliche Angaben (im Folgenden "freiwillige Angaben" genannt) machen, die es anderen Arbeitsrechts-TV-Mitgliedern ermöglichen, Sie besser kennen zu lernen und Sie so als passenden Arbeitsrechts-TV-Kontakt auszuwählen. Zu den freiwilligen Angaben zählen z.B.: Ihre privaten Interessen. Sie können auch ein Foto von sich hoch laden, wenn Sie das wünschen.

Ihre freiwilligen Angaben werden nach der Eingabe für alle anderen Arbeitsrechts-TV-Mitglieder sichtbar, soweit die Angaben nicht besonders gekennzeichnet sind. Bei besonders gekennzeichneten freiwilligen Angaben können Sie im Einzelfall entscheiden, ob diese Angaben für ein bestimmtes anderes Arbeitsrechts-TV-Mitglied einsehbar sein sollen.


4. Änderungen der Datenschutzbestimmungen

Arbeitsrechts-TV behält sich vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ändern, wenn Änderungen aufgrund von nachträglich erkannten Regelungslücken oder im Hinblick auf neue von Arbeitsrechts-TV bereitgestellte Dienste erforderlich werden. Arbeitsrechts-TV wird Sie über alle Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen durch Arbeitsrechts-TV per E-Mail an die von Ihnen im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse informieren.


5. Abrufbarkeit der Datenschutzbestimmungen

Sie können diese Datenschutzbestimmungen von jeder Seite der Arbeitsrechts-TV-Websites unter dem Link "Datenschutz" abrufen und ausdrucken.



Werben Partner Jobs AGB Impressum Datenschutz Kontakt Presse